Brandschutzelemente

F-Verglasungen in der Feuerwiderstandsklasse F30 – F60 – F90 – F120

Werden feuerhemmende raumabschließende Wände bzw. Decken durch das Baurecht vorgeschrieben und sind Personen, Baustoffe und Gegenstände auf der gegenüberliegenden Seite vor Strahlungswärme zu schützen, so sind grundsätzlich F-Verglasungen einzubauen. F-Verglasungen sind strahlungsundurchlässige Verglasungen, weil Sie alle Anforderungen an raumabschließende Bauteile einschließlich des Temperaturlimits 140 K / 180 K entsprechend DIN 4102-2 erfüllen. Durch die niedrigen Oberflächentemperaturen unterhalb der Durchzündungsgrenze auf der Feuer abgekehrten Seite können bei F-Verglasungen für Rahmenkonstruktion auch Hölzer verwendet werden. Unter Berücksichtigung des Abbrandverhaltens beschränkt sich dies jedoch vornehmlich auf Harthölzer.

F-Verglasungen weisen folgende Eigenschaften auf:

  • Schutz vor Feuer und Rauch
  • Schutz vor Wärmestrahlung

F-Verglasungen können aus folgenden Gläsern bestehen:
Mehrscheibengläser aus Floatglas mit Zwischenschichten aus Natriumsilikat (Wasserglas) Scheiben in der Bauart von Mehrscheiben-Isolierverglasungen mit Gelfüllung in den Zwischenräumen zwischen vorgespannten Gläsern, z. B. ESG.

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